TechTok #15. Digitales Erbe: Was nach euch bleibt und wie ihr es regelt
Das Leben besteht aus Momenten, für die es sich zu leben lohnt — aus einem Sonnenaufgang, den ersten Schritten eures Kindes, einem ruhigen Abend mit der Familie. Und dann gibt es die andere Seite, weniger schön, aber unausweichlich. Irgendwann müssen wir uns alle mit unserer eigenen Vergänglichkeit auseinandersetzen, und jeder findet seinen eigenen Weg damit umzugehen. Viele Menschen finden Trost und innere Ruhe darin, ein Testament zu schreiben und es aktuell zu halten. Sie wissen dann, dass der eigene Besitz in guten Händen landet, dass das Vermögen an Kinder und Angehörige geht — oder an Organisationen, die damit Gutes tun.
So stellen wir es uns als Gesellschaft vor: Ihr schreibt ein Testament, und wenn ihr nicht mehr da seid, geht alles dorthin, wo ihr es haben wolltet. Was über den größten Teil der Menschheitsgeschichte klar und unkompliziert war, wird allerdings verschwommen, sobald es um das digitale Erbe geht.
Im Laufe des Lebens sammeln wir eine schier unüberschaubare Menge digitaler Vermögenswerte an — Dinge mit materiellem oder sentimentalem Wert. Manche lassen sich leicht beziffern, etwa Kryptowährungen, Domains, Online-Geschäfte und Abos wie Netflix oder Steam. Andere sind flüchtiger, etwa Fotos und Videos in der Cloud, Social-Media- und E-Mail-Konten. Ja, ihr müsst euch um nichts davon kümmern. Aber wenn euch euer physisches Erbe wichtig ist, warum sollte es mit dem digitalen anders sein?
Stellt euch vor, ihr besitzt zwei Häuser, gebt euren Kindern aber nur die Schlüssel für eines davon — und das andere erwähnt ihr in eurem Testament nicht einmal. Das Haus steht da und bekommt Moos, während die Miete weiterläuft. Genauso laufen eure Konten weiter Abos ab, wenn niemand sie kündigt. Angesichts der schieren Größe unserer Online-Präsenz ist dieser Vergleich gar nicht so abwegig, wie er auf den ersten Blick klingt. Vermutlich ist es sogar noch chaotischer, denn anders als das zweite Haus bleiben eure digitalen Vermögenswerte nicht einfach stehen. Sie können gestohlen, kopiert, nach Daten durchsucht — oder ohne jede Zustimmung in eine KI-Version von euch verwandelt werden.
Mit der physischen Seite eures Testaments werdet ihr sicher selbst fertig. Aber wie stellt ihr sicher, dass nach eurem Tod auch mit dem digitalen Teil eures Lebens alles in Ordnung ist? Bevor wir mit konkreten Empfehlungen loslegen, schauen wir uns an, worauf es ankommt — und warum.
- Materielle Werte. Kryptowährungen, Domains, Abodienste. Diese Kategorie kommt dem klassischen, physischen Erbe am nächsten. Ihr wollt sicherstellen, dass eure Erben etwas von euren digitalen Werten haben — aber der beste Weg dorthin ist längst nicht immer offensichtlich.
- Dinge mit sentimentalem Wert. Hier wird es unscharf. Fotos in der Cloud haben keinen Preis — aber eure Freunde und Familie wollen sie trotzdem nicht für immer verlieren.
- Euer Bild und eure Identität. Wie werden sich die Menschen an euch erinnern? Was werden sie über euch denken — falls überhaupt? Selbst der zynischste Mensch möchte wohl nicht, dass jemand seine Identität für Betrug und andere zweifelhafte Machenschaften missbraucht.
Manches lässt sich nicht eindeutig einer Kategorie zuordnen. Euer Google-Konto zum Beispiel kann der Schlüssel zum Backup eurer Crypto-Wallet sein, Fotos eurer Kinder enthalten und zugleich Jahre von E-Mails mit eurer Stimme und euren Meinungen speichern — es lässt sich ein Argument für jede der drei Kategorien finden, oder für alle gleichzeitig. In solchen Fällen formulieren wir so klar und präzise wie möglich, damit nichts missverstanden wird.
Am Ende des Artikels wartet außerdem ein Spickzettel auf euch: Wer sein digitales Leben aufräumen will, findet dort alle Handlungsempfehlungen gebündelt — ohne langes Scrollen und Zusammensuchen.
Kapitel 1: Materielle Werte
Bei der Verwaltung eurer digitalen Vermögenswerte nach dem Tod gibt es zwei große Risiken. Entweder fallen sie in die falschen Hände, oder die vorgesehenen Empfänger kommen nicht an sie heran. Die gute Nachricht ist, dass sich beide Probleme in der Regel mit denselben Vorkehrungen lösen lassen.
Das offensichtlichste Beispiel ist Crypto. Ihre entscheidende Eigenschaft besteht darin, dass Crypto wegen der Funktionsweise von Seed-Phrasen zu den wenigen Vermögenswerten gehört, die dauerhaft verloren gehen und gleichzeitig im Handumdrehen gestohlen werden können. Wer Crypto besitzt — und das tun inzwischen viele —, steht vor der Aufgabe, den Erben nach dem eigenen Tod den Zugang zu ermöglichen, ohne dabei eine Sicherheitslücke zu schaffen. Dafür gibt es mehrere Wege.
Ihr könnt zum Beispiel ein Multi-Signatur-Wallet einrichten, das für Transaktionen zwei oder drei Schlüssel benötigt. Einen Schlüssel behaltet ihr, einen zweiten lagert ihr sicher — etwa im Bankschließfach —, einen dritten gebt ihr einer vertrauenswürdigen Person. So kann niemand euer Vermögen zu Lebzeiten entwenden, und eure Erben können die Schlüssel nach eurem Tod vergleichsweise einfach zusammenführen.
Ähnlich funktioniert das Shamir's Secret Sharing. Die Seed-Phrase wird in mehrere Fragmente aufgeteilt und auf vertrauenswürdige Personen verteilt. Erst ab einer bestimmten Anzahl von Fragmenten lässt sich die Phrase rekonstruieren. Das Risiko, euer Vermögen zu verlieren, sinkt deutlich — und eure Erben kommen dennoch leicht an die Schlüssel.
Weitere Methoden gibt es genug, aber fast alle laufen darauf hinaus, die Seed-Phrase aufzuteilen oder anderweitig sicherzustellen, dass niemand allein die Schlüssel zu eurer Crypto hält. Eines gilt immer: Bewahrt niemals alles an einem Ort auf und setzt private Schlüssel oder Seed-Phrasen niemals direkt ins Testament — Testamente können öffentlich werden, und Crypto und Öffentlichkeit vertragen sich nicht gut.
Neben der Sicherheit gibt es eine rechtliche Seite. Seed-Phrasen, PINs und Passwörter gehören nicht ins Testament — aber die Vermögenswerte selbst und die Begünstigten sehr wohl. Die Zugangsdaten kommen in einen separaten, nicht-öffentlichen Brief mit einer einfach verständlichen Anleitung. Bedenkt außerdem: Wer eure Crypto erbt, ist womöglich nicht technisch versiert und braucht eine Erklärung in einfacher Sprache.
Warum also nicht einfach einen Schritt überspringen, die Crypto-Assets aus dem Testament weglassen und alles «still» regeln? Das geht — viele machen es so. Legal ist es trotzdem nicht. Der Blockchain ist es egal, wer eine Transaktion ausführt, solange die Schlüssel stimmen. Aber wer die rechtlichen Prozesse umgeht, kann dem Erben erhebliche Probleme bereiten — bei Schulden, bei Angehörigen, die das Testament anfechten, ganz zu schweigen von Steuerhinterziehung. In der Praxis mag der «stille» Weg bei kleinen Beträgen durchgehen (legaler wird er dadurch nicht). Wer substanzielle Crypto-Bestände verschweigt, schadet damit vor allem dem Erben, der mit den Folgen allein gelassen wird.
Wir haben uns so lange mit Crypto beschäftigt, weil es vielleicht der häufigste digitale Erbgegenstand ist. Weiter geht's mit den übrigen materiellen Werten — und etwas zügiger.
Bei Netflix, Steam & Co. ist das größte Problem, dass euer Konto euch fast nie wirklich gehört. Ihr lizenziert es nur. Wer sich GTA 6 auf Steam kauft, erwirbt kein Eigentum, sondern schließt einen persönlichen Lizenzvertrag mit dem Unternehmen ab, das einem erlaubt, das Spiel zu spielen. Streaming-Dienste wie Hulu oder Amazon Prime vergeben nicht übertragbare Lizenzen — das Abo ist an euch gebunden und nicht vererbbar. Die Nutzungsbedingungen von Netflix verbieten die Übertragung des Kontos an Dritte, ein Weitervererben per Testament scheidet damit aus. Bei Steam steht es ähnlich. Ende der Geschichte?
Nicht ganz. Die Realität hängt vom Wohnort ab. In den USA behaupten manche Juristen, das Erbrecht einzelner Bundesstaaten könne die Steam-AGB aushebeln — vor Gericht gelandet ist ein solcher Fall allerdings noch nie.
In Deutschland hat der Bundesgerichtshof 2018 entschieden, dass digitale Konten wie körperliches Eigentum vererbbar sind. Und im Dezember 2024 ging ein Berufungsgericht noch einen Schritt weiter: Erben dürfen einen Instagram-Account nach dem Tod des Inhabers aktiv weiterführen.
Unterm Strich ist die Rechtslage für Musik-, Video- und Spiele-Bibliotheken uneinheitlich und oft vage — trotzdem geben Menschen solche Konten seit Jahren weiter. Plattformen setzen ihre Regeln selten durch, und ein Gerichtsverfahren mit Verurteilung gab es bislang nicht. Im schlimmsten Fall wird das Konto geschlossen, wenn ein Unternehmen die unbefugte Nutzung bemerkt. Es hat sich ein Status quo etabliert. Kaum jemand nimmt Zugangsdaten ins Testament auf, die Passwörter wandern auf einem Zettel an die Erben — und die Unternehmen sehen von rechtlichen Schritten ab, selbst wenn es irgendwann auffliegt.
Noch ein paar materielle Werte, die ihr vererben könnt:
- Reine Online-Banken. Das ist einfach Geld — die Online-Natur ändert am Erbprozess nichts Wesentliches. Solche Guthaben gehören wie jedes andere Geldvermögen ins Testament.
- Bezahl-Apps (PayPal, Venmo usw.). Das Geld ist vererbbar, das Konto nicht. Die Details hängen von der App ab, aber in der Regel schließt der Testamentsvollstrecker das Konto nach dem Tod und überweist das Guthaben auf das verknüpfte Bankkonto.
- Domainnamen. Domains könnt ihr vollständig besitzen — sie sind zu 100% vererbbares Eigentum. Wertvolle Domains gehören also ins Testament. Sinnvoll ist außerdem die automatische Verlängerung, damit sie nicht ablaufen und von Domain-Squattern gekapert werden.
- Online-Geschäfte. Sie sind vererbbar, aber stark plattformabhängig. Manche lassen sich direkt vererben, manche erlauben mehrere Administratoren, manche — wie YouTube — verlangen eine ausdrücklich autorisierte Nachfolge. Die Bedingungen jedes Online-Geschäfts müsst ihr einzeln prüfen und entsprechend handeln.
- Euer Smartphone. Kein digitaler, sondern ein sehr physischer Vermögenswert — aber der Schlüssel zur Zwei-Faktor-Authentifizierung unzähliger Apps und Dienste. Deshalb gehört es zu den ersten Dingen, die ihr im Testament regeln solltet. Hinterlasst außerdem Anweisungen zum Entsperren — sonst steht euer Erbe womöglich vor Gericht!
Materielle digitale Werte zu vererben ist insofern kompliziert, als oft sehr spezifische rechtliche Verfahren und viel Präzision gefragt sind. Aus einem anderen Blickwinkel ist es aber der unkomplizierteste Teil des Testaments, denn es geht um konkrete Dinge wie Geld oder Domains. Bei Werten ohne Geldcharakter sieht das anders aus.
Kapitel 2: Sentimentale Werte
Dass eure Erben finanziell abgesichert sind, ist wichtig — aber eure Freunde und Verwandten lieben euch hoffentlich nicht für euer Geld, sondern für den Menschen, der ihr seid, und für die gemeinsamen Erinnerungen. In diesem Sinne ist die Sicherung sentimentaler Werte wie Fotos und Videos mindestens genauso wichtig. Und nur weil sie keinen Geldwert haben, heißt das nicht, dass es niemanden gäbe, der sie für unlautere Zwecke stehlen will. Cloud-Speicher sind außerdem keine staubige Kiste auf dem Dachboden, die jahrelang warten kann. Inaktive Konten werden oft schon nach ein bis zwei Jahren gelöscht. Das will geplant sein.
Teilt euer digitales Leben gedanklich in zwei Stapel — alles, was eure Familie nach eurem Tod bekommen soll, und alles, was mit euch verschwinden soll. Zehntausende Fotos und Unmengen digitaler Dokumente durchzugehen macht keinen Spaß, aber wenn ihr es nicht tut, müssen es eure Erben tun. Dann wird aus dem Erbe schnell eine lästige Pflicht statt eines Moments des stillen Erinnerns. Ganz zu schweigen von den Dingen, die ihr womöglich gar nicht hinterlassen wollt — nicht weil sie belastend wären, sondern weil nicht alles, was euch einmal wichtig war, auch für andere wichtig ist. Nicht jede Nachricht an euren Elektriker muss aufbewahrt werden, und nicht jedes Foto einer Straßenkatze gehört ins Familienalbum.
Für den teilbaren Stapel gibt es bereits Werkzeuge. Mit Googles Inactive Account Manager legt ihr bis zu zehn Vertrauenspersonen fest und bestimmt, welche Daten sie nach einer Zeit der Inaktivität erhalten. Apples Legacy-Kontakt gibt einer Vertrauensperson nach dem Tod Zugriff auf Fotos, Nachrichten und Dateien — bewusst nicht auf Passwörter oder gekaufte Inhalte. Die Gedenkfunktion von Facebook lässt euer Profil als Tribut weiterleben. Euer Nachlasskontakt kann Beiträge anpinnen und Freundschaftsanfragen annehmen — aber niemand kann sich einloggen und eure DMs lesen. Nicht jede Plattform bietet so etwas an. Instagram zum Beispiel hat keine Nachlass-Option. Angehörige können das Konto nur in den Gedenkzustand versetzen oder löschen — eine Zwischenstufe gibt es nicht.
Der Gedenkzustand soll eine Sicherheitsfunktion sein, keine Schwachstelle — perfekt ist er trotzdem nicht. Angreifer können das Konto der „Pflegeperson“ hacken, die zugehörige E-Mail-Adresse übernehmen oder einfach schneller handeln als die Angehörigen, die nach einem Todesfall nicht zuerst ans Konto denken. Hinzu kommt, dass die öffentlichen Inhalte eines Gedenkkontos öffentlich bleiben. Sie können weiterhin für KI-Trainingsdaten gescrappt oder für Identitätsbetrug missbraucht werden. Etwa ein Viertel aller jährlich gestohlenen Identitäten gehört Verstorbenen. Und wird das Konto nicht vollständig gelöscht, können seine Daten auch in einem Datenleck landen.
Vielleicht ist es die bessere Alternative, Konten auf Löschung statt auf Gedenkzustand zu stellen. Bei Facebook wählt ihr das zu Lebzeiten in den Einstellungen zur Gedenkfunktion und notiert denselben Wunsch im Testament. Allerdings gehen Plattform-Einstellungen oft dem Testament vor — euer Testamentsvollstrecker muss sich also trotzdem darum kümmern.
Das heißt: Der Ordner mit Fotos und Videos, den eure Familie bekommen soll, will von Hand gepflegt werden, statt sich auf fertige Mechanismen zu verlassen. Im Gegenzug vermeidet ihr das Teilen von Dingen, die niemand sehen soll. Alles, was nicht für andere Augen bestimmt ist, kommt in ein privates Archiv oder einen verschlüsselten Container — und den Schlüssel bekommt niemand. Ein besonderes Augenmerk gehört eurem E-Mail-Konto, denn es ist oft der Generalschlüssel zu allen Social-Media-Konten. Mehr dazu im nächsten Kapitel.
Eine düstere Erkenntnis vorweg: Tote haben praktisch kein Recht auf Privatsphäre. Die DSGVO gilt für Verstorbene ausdrücklich nicht, und auch in den USA gibt es kein bundesweites Post-Mortem-Privacy-Gesetz. Anders als bei materiellen Werten solltet ihr euch hier also nicht auf rechtliche Prozesse verlassen, sondern auf konkrete Werkzeuge — und diese Werkzeuge mit Bedacht wählen.
Kapitel 3: Euer Bild und euer Vermächtnis
Eure direkten Erben kümmern sich um materielle Dinge wie Kryptowährungen. Freunde und Familie wollen etwas zum Erinnern — Fotos, Sprachaufnahmen. Aber ironischerweise seid wahrscheinlich ihr selbst diejenigen, denen euer Ruf und die Frage, wie man sich an euch erinnert, am wichtigsten sind. Also liegt es an euch, die Verteidigung gegen diejenigen aufzubauen, die euer Bild nach eurem Tod missbrauchen könnten.
Wie erwähnt, gibt es genug unehrliche Leute, die auf Identitäten Verstorbener Jagd machen — für alle erdenklichen Zwecke. Versicherungsnummer, Ausweise, Adresse, Geburtsdatum: All das liegt auch nach dem Tod in Datenbanken und ist anfällig für Lecks und Missbrauch. Kriminelle nutzen diese Daten für gefälschte Steuererklärungen oder Kredite auf euren Namen. Was also tun?
Zuerst: Führt ein klares Inventar eurer Konten und Dokumente. Wer nicht weiß, was wichtig ist, kann nicht wissen, wie er es schützt. Dieser Artikel handelt vom digitalen Erbe — aber die sichere Aufbewahrung physischer Ausweise wie des Reisepasses ist genauso wichtig und eng mit der Sicherheit eurer digitalen Daten verknüpft. Sagt eurer Familie, wo diese Dokumente liegen — oder verwahrt sie zumindest so, dass nur eine vertrauenswürdige Person sie finden kann. Sorgt außerdem dafür, dass euer Testamentsvollstrecker die Auskunfteien informiert, damit eure Akte als „verstorben“ markiert wird.
In Deutschland markiert die SCHUFA Verstorbene in ihren Datenbeständen — Banken melden den Todesfall automatisch. In Österreich übernimmt das der KSV1870, in der Schweiz die ZEK. Wer auf Nummer sicher gehen will, meldet den Todesfall zusätzlich direkt bei der jeweiligen Auskunftei.
Jetzt zum unangenehmeren Teil. Es ist ein verstörender Gedanke, dass ihr nach eurem Tod nicht mehr „ihr“ seid, dass andere sich an jemanden erinnern, der ihr nie wart. Bisher war das eine Redensart — eine Art einzuräumen, dass Erinnerungen verblassen und Geschichten sich beim Weitererzählen verändern, manchmal bis zur Unkenntlichkeit. Die Technologie hat daraus etwas beängstigend Wörtliches gemacht. Künstliche Intelligenz kann alles auswerten, was ihr je getippt, gesagt oder gepostet habt — und eine Version von euch erschaffen, die weiterredet, lange nachdem ihr gegangen seid. Einige Unternehmen bieten bereits Chatbots an, die mit Texten, E-Mails, Sprachaufnahmen und Social-Media-Inhalten Verstorbener trainiert werden. Manche Menschen geben sogar zu Lebzeiten einen eigenen „KI-Geist“ in Auftrag — wenn euch das gefällt, soll es uns nicht stören. Wenn ihr dieses Schicksal nicht wollt, könnt ihr nach eurem Tod nichts mehr dagegen tun. Tote können nicht zustimmen.
Haltet euren Willen deshalb ausdrücklich in den digitalen Anweisungen fest, die ihr eurer Familie hinterlasst. Rechtlich bindend sind sie vielleicht nicht — aber sie geben dem Testamentsvollstrecker eine klare Richtung vor.
Vielleicht noch besser: Entzieht der KI das Trainingsmaterial, bevor sie euch nachbauen kann. Dieses Material entsteht aus einem Leben voller Posts, Vorlieben, Sprach- und Videoaufnahmen und Fotos. KI-Unternehmen scrapen seit Jahren öffentliche Inhalte für Trainingsdatensätze — und werden damit weitermachen. Das ist überraschenderweise keine schlechte, sondern eine gute Nachricht, denn genau hier könnt ihr zu Lebzeiten etwas tun! Reduziert eure digitale Spur: Löscht ungenutzte Konten, verschärft die Privatsphäre öffentlicher Inhalte, fordert die Löschung eurer Daten bei Datenhändlern an.
Dieser Ratschlag schließt übrigens an Kapitel 2 an. Je weniger ihr öffentlich speichert, desto weniger müsst ihr euch um die Aufbewahrung für die Familie Sorgen machen. Fotos, die euch beim Spielen mit euren kleinen Kindern zeigen, machen später genauso viel Freude — wenn ihr sie privat weitergebt, statt sie auf Facebook liegen zu lassen, wo sie jeder sehen kann.
Über allem steht aber euer E-Mail-Konto. Wir wiederholen diesen Rat ständig — aus gutem Grund. Wie euer Smartphone ist euer Posteingang der Generalschlüssel zu eurem digitalen Leben. Fast jede Passwortzurücksetzung und Kontowiederherstellung läuft darüber. Verwahrt Passwort und Wiederherstellungscodes bei euren Nachlassdokumenten (niemals im Testament — es kann öffentlich werden) und richtet den Notfallzugriff eures Passwort-Managers für eine vertrauenswürdige Person ein.
Bonus-Kapitel: Der Spickzettel
Das war viel Lesestoff! Es wäre unfair, euch mit einer reinen Textwand zurückzulassen. Hier kommt der versprochene Spickzettel. Wer sein digitales Leben in Ordnung bringen will, kommt damit deutlich schneller ans Ziel — ohne Hin- und Herscrollen und ohne einzelne Ratschläge zusammenzusuchen.
Inventar. Erstellt eine vollständige Liste eurer Konten (E-Mail, Social Media, Cloud, Crypto, Bank, Abos, Domains, Online-Geschäfte usw.) mit Benutzernamen und Zweck. Speichert sie in einem Passwort-Manager, sagt einer Vertrauensperson, wo sie liegt, pflegt sie regelmäßig — und bewahrt physische Ausweise (Reisepass usw.) an einem bekannten, sicheren Ort auf.
Crypto. Teilt den Zugang mit einer bewährten Methode auf. Seed-Phrasen, Schlüssel und Passwörter gehören nie ins Testament (es kann öffentlich werden). Begünstigte nennt ihr im Testament, die Zugangsanleitung kommt in einen separaten, nicht-öffentlichen Brief — mit einer Erklärung in einfacher Sprache für nicht-technische Erben. Crypto still aus dem Nachlass zu lassen, ist Steuerhinterziehung und lädt zu Streitigkeiten ein.
Weitere Geldwerte. Guthaben bei reinen Online-Banken behandelt ihr wie jedes andere Geld — ins Testament damit, es gibt kaum Unterschiede. Wertvolle Domains listet ihr im Testament auf und stellt die automatische Verlängerung ein. Bei Bezahl-Apps (PayPal, Venmo) prüft ihr die jeweiligen Regeln. In der Regel schließt der Testamentsvollstrecker das Konto und überweist das Guthaben. Gleiches gilt für Online-Geschäfte — prüft die Vererbungsregeln jeder Plattform einzeln.
Abos. Bei den meisten Abodiensten wie Netflix und Steam sind Konten lizenziert, nicht gekauft — und die AGB verbieten die Übertragung. In der Praxis nutzen Erben die Konten trotzdem informell weiter; im schlimmsten Fall wird das Konto geschlossen, rechtliche Konsequenzen gibt es fast nie. Hinterlasst die Zugangsdaten bei euren übrigen Passwörtern.
Erinnerungen. Teilt euer digitales Leben in zwei Stapel — was die Familie bekommen soll und was mit euch verschwinden soll. Pflegt einen teilbaren Ordner mit Fotos und Videos. Alles Private kommt in ein verschlüsseltes Archiv, und den Schlüssel bekommt niemand.
Social Media und Cloud-Speicher. Viele Plattformen (Google, Apple, Facebook) bieten Nachlass-Optionen an — aber nicht alle (Instagram). Bedenkt: Inhalte im Gedenkzustand bleiben öffentlich und können gescrappt, gehackt oder durch Datenlecks abfließen. Wenn ihr das nicht wollt, lagert Fotos und Videos woanders und wählt die Kontolöschung.
Identität. Schützt eure Identität nach dem Tod vor Diebstahl und Missbrauch. Der Testamentsvollstrecker sollte die Auskunfteien zeitnah informieren (in den USA genügt eine der großen Drei: Equifax, Experian oder TransUnion; prüft die Entsprechung in eurem Land). Löscht zu Lebzeiten ungenutzte Konten, verschärft die Privatsphäre öffentlicher Inhalte und fordert die Löschung bei Datenhändlern an — das verkleinert eure digitale Spur, die für Identitätsbetrug und sogar für euren digitalen Avatar genutzt werden kann. Haltet in euren digitalen Anweisungen ausdrücklich fest, wenn ihr nicht als KI, Avatar oder Trauer-Bot nachgebaut werden wollt.
E-Mail. Euer E-Mail-Konto ist der Generalschlüssel zu unzähligen Konten. Verwahrt Passwort und Wiederherstellungscodes bei euren Nachlassdokumenten (niemals im Testament). Richtet den Notfallzugriff eures Passwort-Managers für eine Vertrauensperson ein und stellt sicher, dass die Zwei-Faktor-Authentifizierung eure Erben nicht aussperrt. Eure Erben sollten außerdem euer Smartphone erhalten und wissen, wie sie es entsperren — es ist wie die E-Mail ein Generalschlüssel, denn viele 2FA-Verfahren laufen darüber.












